Prepaid-Guthaben darf nicht verfallen

7. Februar 2006

Ein verbraucherfreundliches Urteil des Landgerichts Muenchen koennte die Rechte der Handy-Nutzer mit so genannten Prepaid-Tarifen staerken: Die Richter untersagten darin nach Klage eines Verbraucherschutzverbandes dem Muenchner Netzbetreiber O2 die Anwendung einer Klausel, wonach ein Guthaben verfaellt, wenn nicht binnen zwoelf Monaten nach der Vorauszahlung eine weitere finanzielle „Aufladung“ erfolgt.

Das Urteil finde ich gut. Ich hab zwar immoment kein Prepaid-Handy, aber ich hab mich damals auch oefters geaergert, dass ich mein Handy aufladen musste nur damit mein Guthaben nicht verloren geht.

2 Gedanken zu “Prepaid-Guthaben darf nicht verfallen

  1. Ich glaub erstmal nur für 02, aber es wird dann nicht lange dauern, bis auch die anderen sich dran zuhalten haben.

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